SDV Ehrenkodex

EHRENKODEX
REVIDIERTE FASSUNG, DIE AM 2. DEZEMBER 2011 VON DER
GENERALVERSAMMLUNG DES SDV GENEHMIGT WURDE

PRÄAMBEL
1. Der SDV versteht Werbung als unverzichtbaren Bestandteil der freien Marktwirtschaft und ist sich sowohl seiner besonderen Verantwortung als auch seiner Mission innerhalb der modernen Informationsgesellschaft bewusst.

2. Die Mitglieder des SDV (nachstehend «SDV-Mitglieder» bzw. «Mitglieder») verpflichten sich im Rahmen ihrer Tätigkeiten im Bereich des Dialogmarketings gegenüber sämtlichen Auftraggebern, Kunden, Mitarbeitenden, Dienstleistungsunternehmen, Konkurrenten und anderen Anspruchsgruppen (nachstehend «Anspruchsgruppen») zu einem jederzeit fairen und loyalen Verhalten im Sinne der jeweiligen Wertvorstellungen der Gesellschaft.

3. Es gelten die folgenden Begrifflichkeiten:
– Mitglied = Mitglied des SDV;
– Auftraggeber = Werbeauftraggeber oder Kunde des Mitglieds;
-Werbeempfänger = Adressat der Werbung und Konsument.

4. Die Einhaltung aller geltenden Gesetze ist für die Mitglieder selbstverständlich. Sie beachten die Grundsätze der Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation der Schweizerischen Lauterkeitskommission. Darüber hinausgehend verschreiben sie sich der Beachtung zusätzlicher, im Ehrenkodex definierter Verhaltensregeln.

5. In diesem Sinne geben sich die SDV-Mitglieder nachfolgenden Ehrenkodex

 

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