Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat im Februar eine ausführliche Stellungnahme zur Totalrevision des Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG) veröffentlicht. Darin erläutert der EDÖB die wichtigsten Bestimmungen aus seiner Sicht und gibt Hinweise dafür, wie er seine Praxis in Zukunft ausgestalten wird.

Auch wenn er dabei auf die beschränkten Ressourcen seiner Behörden verweist, bringt er zugleich zum Ausdruck, dass er durchaus gewillt ist, dem revDSG direkt nach dessen Inkrafttreten zum Durchbruch zu verhelfen. Die Stellungnahme des EDÖB sollte daher von allen Unternehmen in der Schweiz bzw. Unternehmen, welche vom extraterritorialen Anwendungsbereich des revDSG erfasst sind, zum Anlass genommen werden, die Compliance-Projekte weiter voranzutreiben oder allerspätestens jetzt zu starten.

Denn gemäss EDÖB ist die Bundesverwaltung zurzeit daran, die Vollzugsverordnungen zum revDSG auszuarbeiten, welche der Bundesrat voraussichtlich im zweiten Semester des Jahres 2022 zusammen mit dem neuen DSG ohne Übergangsfrist in Kraft setzen wird.

 

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