Ende 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren mit Spannung erwarteten Vorschlag zur Regulierung der digitalen Dienste. Dabei handelt es sich um den Vorschlag für das Gesetz über digitale Dienste («Digital Services Act», DSA) und den Vorschlag für das Gesetz über digitale Märkte («Digital Markets Act», DMA).

Die vorgeschlagenen neuen Verordnungen sollen die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr modernisieren, die seit über 20 Jahren in Kraft ist. Sollte der Vorschlag für die Modernisierung der Regulierung der digitalen Dienste angenommen werden, wird dies wahrscheinlich weitreichende Auswirkungen auf Anbieter digitaler Dienstleistungen haben. Lesen Sie in unserer untenstehenden Zusammenfassung, was Sie erwartet.  

Sowohl der DSA als auch der DMA sind als Verordnungen und nicht als Richtlinien ausgestaltet. Das bedeutet, dass sie direkt anwendbar sein werden und keiner Umsetzung in das Recht der Mitgliedstaaten bedürfen. Daher ist es wichtig, sich auf die Erfüllung dieser Verpflichtungen vorzubereiten. Mit der Vorbereitung sollte spätestens begonnen werden, wenn der DSA sowie der DMA verabschiedet wurden und das Datum ihres Inkrafttretens bekannt ist.

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