SELBSTREGULIERUNG

– ROBINSONLISTE FÜR ADRESSIERTE WERBUNG
– ROBINSONLISTE DIRECT SALES
– TELEFONSPERRLISTE

WELCHE SPERRLISTEN GIBT ES IN DER SCHWEIZ?

Robinsonliste für adressierte Werbung

Schon bevor das Datenschutzgesetz in Kraft trat, hat der SDV die Thematik des Verbraucherschutzes ernst genommen und Anfang der 90iger Jahre, vor über 20 Jahren die Robinsonliste ins Leben gerufen. Privatpersonen, welche keine adressierte Werbung in ihrem Briefkasten möchten, können sich in diese Datenbank eintragen lassen.

Robinsonliste für Direct Sales (Verkauf an der Haustüre)

Im Jahr 2006 hat der SDV einen Ehrenkodex für Direct Sales erlassen. Seine Mitglieder sind verpflichtet, diese Richtlinien einzuhalten, und Personen welche keine Tür-zu-Tür-Besuche wünschen nicht mehr anzugehen.

Sperrliste für Telefonmarketing

Seit dem 1/2008 führt CallNet.ch, der Branchenverband für Callcenter- und Kundenkontakt-Management, eine Sperrliste für das Telefonmarketing. Dabei werden die Sterneinträge des Telefonbuchs von Swisscom Directories AG/local.ch sowie die Einträge der SDV-Telefonsperrliste von Personen ohne Telefonbucheintrag verwendet.

Imagegewinn für Dialogmarketing

SDV-Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder können die Robinsonliste für den Abgleich beziehen. Der Abgleich mit der Robinsonliste steht als Indikator für Seriosität und Imagegewinn. Immerhin lässt sich dadurch ganz konkret Zeit und Geld sparen und die Konsumenten fühlen sich vom Unternehmen respektiert. Anfragen wie «Wieso schicken Sie mir Werbung, ich stehe doch auf der Robinsonliste!» können mit dem Abgleich vermieden werden. Der damit verbundene administrative Aufwand, als auch unnötig hohe Produktions- und Portokosten für Aussendungen, die direkt im Papierkorb landen, können so eingespart werden.

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