Im Rahmen der Totalrevision des Schweizer Datenschutzrechts hat der Bundesrat kürzlich den Entwurf der neuen Verordnung zum Datenschutzgesetz (VDSG) veröffentlicht. Mit der VDSG will der Bundesrat Detailregeln erlassen, welche die die Vorschriften im revidierten DSG konkretisieren. So enthält der Entwurf z.B. Regelungen zu den Mindestanforderungen an die Datensicherheit, zu den Modalitäten des Auskunftsrechts und der Informationspflicht oder zur Ausnahme von der Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses der Bearbeitungstätigkeiten.

Nach knapp vierjährigem Gesetzgebungsprozess verabschiedete das Parlament im Herbst 2020 die Revision des Schweizer Datenschutzrechts. Dabei wurde das Schweizer Datenschutzrecht grundlegend überarbeitet und zu einem grossen Teil an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angeglichen.

Die Verordnung soll gleichzeitig wie das nDSG in Kraft treten, gemäss Medienmitteilung voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022. Das genaue Datum wird vom Bundesrat zu gegebener Zeit definiert.

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