Die EU-Kommission hat im April 2021 einen Verordnungs-Vorschlag veröffentlicht, mit welchem Vorschriften über Künstliche Intelligenz (KI) in der EU harmonisiert werden sollen. Mit diesem Vorschlag will sie auf Risiken reagieren, die bestimmte KI-Systeme in sich bergen. Die EU-Kommission verfolgt dabei einen Risk-Based-Approach, der auf eine vierstufige, riskoabhängige Einteilung von KI-Systemen setzt.
Während gewisse KI-Anwendungen ganz verboten werden sollen, bestehen für solche mit hohen und geringen Risken unterschiedliche Pflichten. Für KI-Systeme mit minimalen Risken sind hingegen keine neuen Vorschriften vorgesehen. Bei einem allfälligen Verstoss gegen Vorschriften des Verordnungs-Vorschlags sollen Bussen von bis zu EUR 30 Mio. bzw. 6% des weltweiten Jahresumsatzes drohen. Zudem sollen Anbieter von KI-Systemen auch Produktbeobachtungspflichten treffen.
Der Vorschlag der Kommission geht nun in das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Sollte die direkt in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbare Verordnung angenommen werden, dürfte sie nicht ohne Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen bleiben. Dies nicht zuletzt deshalb, weil sie für alle KI-Systeme gilt, die in der EU in Verkehr gebracht werden oder sich auf betroffene Personen in der EU auswirken.
Bemerkenswert ist bereits die Tatsache, dass die Definition von KI-Systemen sehr weit gefasst ist und z.B. auch regelbasierte Expertensysteme umfassen soll. Diese unterscheiden sich doch stark von KI-Systemen, welche auf Deep-Learning-Methoden basieren. Dies könnte im Gesetzgebungsverfahren noch zu Diskussionen Anlass geben. Grundsätzlich zu begrüssen ist, dass die EU-Kommission ihrem Gesetzesvorschlag einen risikobasierten Ansatz zu Grunde legt. Mit diesem Ansatz kann die Regulierung den tatsächlichen Risiken angepasst werden und es besteht weniger die Gefahr, «mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen». B
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