Die Revision des neuen schweizerischen Datenschutzgesetzes ist verabschiedet

Nach 5 Jahren Vorbereitung und knapp vierjährigem Gesetzgebungsprozess verabschiedeten die beiden Kammern des Parlamentes Ende September 2020 die Revision des Schweizer Datenschutzrechts (DSG-Revision). Das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) führt zu zahlreichen Angleichungen an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), behält aber weiterhin eine eigene Grundkonzeption und weicht auch in diversen anderen Punkten von dieser ab.

Um einige Beispiele wichtiger Neuerungen der DSG-Revision zu nennen: Es sind die wesentlich strengeren Sanktionen, erweiterte Informationspflichten, die Pflicht zur Erstellung eines Bearbeitungsverzeichnisses sowie der Ausbau der Rechte der betroffenen Person. Eine aktualisierte Gegenüberstellung der DSG-Revision, des geltenden DSG und der DSGVO finden Sie hier. Auf welches Datum der Bundesrat das neue Datenschutzgesetz in Kraft setzen wird, ist derzeit aber noch nicht bekannt. Geschätzt wird 4.Q 2021/1.Q 2022.

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