Eröffnung der Vernehmlassung zum neuen Datenschutzgesetz

Die Katze ist aus dem Sack!

Die Revision des Datenschutzgesetzes in der Schweiz startet heute mit der Eröffnung der Vernehmlassung zum Gesetzesvorschlag des Bundesamtes für Justiz. Bis am 4. April  2017 haben vom Gesetz Betroffene die Möglichkeit auf die Vernehmlassung zu antworten.

Nehmen Sie als betroffenes Unternehmen ihre politische Mitwirkungsmöglichkeit wahr und helfen Sie mit, dass das neue Datenschutzgesetz wirtschaftsverträglich wird und bestehende Selbstregulierungen berücksichtigt.

Die Vernehmlassung zum Gesetzesprojekt, das die Revision des DSG, den Bundesbeschluss betreffend die Übernahme der EU-Richtlinie sowie die Modernisierung der Datenschutzkonvention des Europarates in einer Vorlage vereint, dauert bis 4. April 2017.

Der SDV ist vorne dabei, kann Sie darin unterstützen und wird laufend über zu erwartende Entwicklungen zur Revision  des Datenschutzgesetzes informieren.

Eröffnung         21. Dezember 2016
Abschluss        04. April.2017

Zum Vernehmlassungsverfahren stellt der Bund folgende Unterlagen zur Verfügung:

Der SDV ist gut vorbereitet und wird die interessierten Verbände, SDV-Mitglieder, Medienunternehmen und andere Stakeholder informieren und zur Zusammenarbeit einladen.