ePrivacy – Einschränkungen für Unternehmen und Konsumenten

Nachdem die EU-Kommission am 10. Januar 2017 ihren offiziellen Entwurf für eine E-Privacy-Verordnung vorgelegt hat, hat sich nunmehr auch das EU-Parlament mit der Verordnung befasst. Am 26. Oktober 2017 hat das EU-Parlament den Entwurf angenommen und im Vergleich zum Vorschlag der EU-Kommission gar Verschärfungen angebracht. Diese Verschärfungen können zu einer erheblichen Belastung für die digitale Wirtschaft führen. Ausstehend ist nunmehr noch die Verhandlung über die Verordnung zwischen EU-Parlament und den EU-Mitgliedsstaaten.


Ergänzung zur EU-Datenschutzgrundverordnung

Am 26. Oktober 2017 hat das EU-Parlament den Entwurf für die E-Privacy-Verordnungverabschiedet und dabei im Vergleich zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission (siehe hierzu MLL-News vom 9. Februar 2017) gar noch Verschärfungen vorgenommen.

Die neue E-Privacy-Verordnung ist als Ergänzung zur bereits beschlossenen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO; Verordnung (EU) 2016/679) konzipiert und sollte idealerweise am 25. Mai 2018 – dem Stichtag für die Anwendung der DSGVO in der gesamten EU – in Kraft treten. Dies dürfte jedoch zeitlich kaum mehr machbar sein.

Als Ergänzung zur DSGVO ist die E-Privacy-Verordnung in der öffentlichen Wahrnehmung beinahe untergegangen. Dies zu Unrecht. Die E-Privacy-Verordnung regelt verschiedene Themengebiete, welche für die digitale Wirtschaft besonders wichtig sind. Sollte die E-Privacy-Verordnung in der Fassung des EU-Parlamentes in Rechtskraft treten, wird die Verordnung insbesondere auf die digitale Werbewirtschaft erhebliche Auswirkungen haben.

Die europäischen Branchenverbände haben mit verschiedenen Werbe-Spots versucht auch die Konsumenten dahingehend zu informieren, dass die Einschränkungen für die Werbewirtschaft auch für die Konsumenten zu Einschränkungen oder gar Verlust von Gratisinhalten führen kann.

Hier einige Spots:

 

 

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