Grundlagen zum neuen Datenschutzgesetz – Link für AWMP-Mitglieder

Nachstehende Dokumente stellen ein wenig die Geschichte und deren Grundlagen dar.

Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) soll den veränderten technologischen und gesellschaftlichen Verhältnissen angepasst werden. Dabei soll insbesondere die Transparenz von Datenbearbeitungen verbessert und die Selbstbestimmung der betroffenen Personen über ihre Daten gestärkt werden. Die Totalrevision soll es der Schweiz erlauben, das revidierte Datenschutzübereinkommen SEV 108 des Europarats zu ratifizieren sowie die Richtlinie (EU) 680/2016 über den Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung zu übernehmen, wozu sie aufgrund des Schengen-Abkommens verpflichtet ist.

Ziel der Annäherung an das Datenschutzrecht in der EU sowie der Ratifizierung des revidierten Übereinkommens SEV 108 – und somit der Totalrevision – ist die Sicherstellung der Angemessenheit des schweizerischen Datenschutzrechts und damit die möglichst barrierefreie grenzüberschreitende Datenübermittlung.  Die Möglichkeit des reibungslosen Datenaustausches mit den europäischen Nachbarländern ist für die Schweizer Dialog- und Direktmarketingbranche von grosser Wichtigkeit. Der Marktzugang ist sicherzustellen und die Revision darf nicht zu neuen Standortnachteilen oder Handelshemmnissen führen.

Kein «Swiss Finish» in der Ausgestaltung des Gesetzes

Für jedes Unternehmen ist es von existenzieller Bedeutung, mit seinen aktuellen und potenziellen Kunden, seinen Zulieferern und sonstigen Partnern möglichst wirkungsvoll kommunizieren zu können. Dabei werden naturgemäss Personendaten ausgetauscht. Das Datenschutzgesetz hat deshalb nicht nur für die Konsumentinnen und Konsumenten eine existenzielle Bedeutung, sondern auch für sämtliche Unternehmen, insbesondere im Bereich der digitalen Kommunikation. Der Bundesrat hat dies erkannt und in seinem Bericht «Rahmenbedingungen der digitalen Wirtschaft» vom 11. Januar 2017 erklärt: «Der digitale Wandel bietet grosse Chancen für die Schweizer Volkswirtschaft. Der Bundesrat will diese nutzen, um Arbeitsplätze und Wohlstand zu sichern.» Dieses Bekenntnis kann mit dem vorgeschlagenen Entwurf für das neue Datenschutzgesetz und dem erwähnten «Swiss Finish» nicht umgesetzt werden.

 

Der Bund hat sich extern beratenlassen, um die Auswirkungen eines neuen Datenschutzgesetzes abschätzen zu können …

pwc-regulierungsfolgenabschaetzung-d

Vorentwurf Datenschutzgesetz

VorentwDSG-d

Erläuterungen zum Vorentwurf Datenschutzgesetz (Hier wird gesagt, wie das Gesetz gemeint ist)

ErläuternderBericht-144S-d

Vergleichende Übersicht über die Gesetzesbestimmungen in der Schweiz bisher, dem Entwurf und der EU-Bestimmungen (Wo hat es “Swiss-finish”?)

konkordanztabelle-d

 

Pressemitteilung mit Vernehmlassungsantwort: