Schweizerische Lauterkeitskommission

Die Werbebranche unterhält deshalb seit 1966 eine Selbstkontrolle, die heute Konsumenten, Medienschaffende und Werber paritätisch im Rahmen der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) ausüben. Jede Person ist befugt, Werbung, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei dieser Kommission zu beanstanden. Die Kommission stützt sich in ihrer Arbeit auf das schweizerische Lauterkeitsrecht, berücksichtigt aber auch die grenzüberschreitenden Richtlinien der Internationalen Handelskammer; sie leistet einen wesentlichen Beitrag zum Konsumentenschutz und wird auch von Gerichten anerkannt. In den Grundsätzen der Schweizerischen Lauterkeitskommission ist der Abgleich mit der Robinsonliste vorgeschrieben.

Der SDV ist seit vielen Jahren in den Fachgruppen vertreten und bringt sein Wissen und seine Beziehungen ein.