Digitales Datenschutzinfo-Paket

Infopaket Datenschutz für Unternehmungen

Einhaltung Datenschutzgesetz und Zusammenarbeit mit Auftraggebern aus Deutschland

Geben Sie Personendaten an Dritte bekannt oder arbeiten Sie mit Persönlichkeitsprofilen? Wussten Sie, dass dafür ein Bearbeitungsreglement notwendig ist? Erhalten Sie Aufträge aus Deutschland? Wurden Sie schon aufgefordert, einen speziellen Vertrag zur Einhaltung des Deutschen Datenschutzgesetzes zu unterzeichnen? Wussten Sie, dass ein Schweizer Unternehmen nicht wirksam in vollem Umfang auf die Einhaltung des deutschen Datenschutzgesetzes verpflichtet werden kann? Diese Vielzahl komplexer Rechtsfragen hat den SDV-Vorstand dazu bewogen, die Datenschutzgesetze für die Direktmarketing-Branche in einem Informationsdossier praxisrelevant und gut verständlich aufzuarbeiten und zu publizieren.

Merkblatt, Rahmenvertrag und Einzelaufträge

Nebst einem Merkblatt mit den wichtigsten Hintergrundinformationen beinhaltet das Informationsdossier auch einen «Rahmenvertrag über die Bearbeitung von personenbezogenen Daten in der Schweiz». Darüber hinaus enthält das Dossier leicht auf andere Kanäle anpassbare Einzelaufträge für Lettershops und Call Center. Der Rahmenvertrag regelt die datenschutzspezifischen Rechte und Pflichten eines Schweizer Dienstleistungsunternehmens bei der Bearbeitung personenbezogener Daten aus dem Datenstamm eines Auftraggebers. Der Rahmenvertrag ist zudem so ausgelegt, dass er sämtliche relevanten Voraussetzungen erfüllt, die für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen deutschen und schweizerischen Unternehmen auf rechtssicherer Grundlage notwendig sind.

Bearbeitungsreglement zur Datenbearbeitung

In der Schweiz ist ein Dienstleister verpflichtet, ein Bearbeitungsreglement zur Datenbearbeitung zu erstellen, wenn er regelmässig besonders schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsprofile bearbeitet. Dasselbe Reglement ist auch erforderlich, wenn er regelmässig Personendaten an Dritte bekannt gibt. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte EDÖB bietet einen Leitfaden für die Erstellung eines solchen Bearbeitungsreglements an. Der Leitfaden kann bei der Geschäftsstelle des SDV kostenlos bezogen werden und liegt ebenfalls dem Informationsdossier bei.

Geheimhaltungserklärung

Sowohl das Schweizer wie auch das deutsche Recht fordern die gesetzliche Pflicht zur Vertraulichkeit für Personen, die personenbezogene Daten bearbeiten (Datengeheimnis). In der Schweiz sind jedoch keine weiteren Verpflichtungen der Mitarbeiter des Dienstleisters notwendig. In der Praxis ist es aber möglich, dass Auftraggeber aus Deutschland von Schweizer Dienstleistern fordern, dass diese zusätzliche datenschutzbezogene Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitern treffen. Ein Muster einer solchen Erklärung stellt der SDV zur Verfügung.

Kostenloser Download für SDV-Mitglieder im passwortgeschützen Bereich

SDV-Mitglieder können das erwähnte Informationsdossier kostenlos beziehen. Nicht-Mitglieder erhalten das Merkblatt kostenlos; das komplette Dossier mit allen Vorlagen gegen eine Schutzgebühr von 69 Franken. Erhältlich sind sämtliche Unterlagen bei der Geschäftsstelle des SDV.

P.S. In absehbarer Zeit werden sich die Bestimmungen durch das neue DSG in der Schweiz, die DSGVO und den weiteren Anpassungen an das EU-Recht ändern.