SDV-Podium zu Datenschutz 6. April

Das schweizerische Datenschutzgesetz soll der technologischen Entwicklung und der EU-Gesetzgebung angepasst werden. Der Bundesrat setzt auf mehr Information für die Konsumenten, scheut aber ein «Recht an den eigenen Daten». Das Recht auf die Löschung von persönlichen Daten wird neu explizit verankert. Auch das Auskunftsrecht über eigene Daten wird gestärkt.

In der Verantwortung steht nicht mehr nur der «Inhaber einer Datensammlung», wie es im heutigen Gesetz formuliert ist, sondern sämtliche Bundesorgane oder private Personen (auch juristische), die über den Zweck, die Mittel und den Umfang einer Datenbearbeitung entscheiden. Sie werden neu als «Verantwortliche» bezeichnet.

Die Rolle des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) soll gestärkt werden. Er soll neu im Anschluss an eine Untersuchung eine Verfügung erlassen können.

Die Strafbestimmungen werden verschärft. So wird die maximale Busse bei einem Verstoss gegen das Gesetz von heute 10 000 auf 500 000 Franken erhöht.

Die Selbstregulierung und die Eigenverantwortung der Verantwortlichen sollen gestärkt werden. Der EDÖB erarbeitet Empfehlungen auf Grund von «best practices» (bewährte Methoden) und bezieht dabei interessierte Kreise frühzeitig mit ein.

Verfolgen Sie die unterschiedlichen Standpunkte unserer Protagonisten aus unterschiedlichen Lagern. Moderiert wird das Podium  von Herr Patrick Kessler Präsident des Verbandes Schweizer Versandhandels (VSV).